Allgemeine Geschäftsbedingungen - PAGAN EPS

1 Geltung
2 Preise und Zahlung
3 Lieferung
4 Rücktritt
5 Haftung
6 Software Bedingungen
7 Datenschutz und Sicherheit
8 Pflichten des Benutzers
9 Lieferung von Software
10 Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
11 Sonstige Bestimmungen
12 Salvatorische Klausel

1 Geltung

1.1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für PAGAN Email Protection System (PAGAN-EPS) von DIZ gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die die Fa. DIZ im Zusammenhang mit der gehosteteten Antivirus- und Antispamlösung PAGAN Email Protection System gegenüber einem Vertragspartner erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

2 Preise und Zahlung

2.1) Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes und sind laut Bindungsdauer gültig. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager von DIZ. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer ebenso wie Transport- und Zustellkosten. Eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung wird gesondert verrechnet.
Das DIZ ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die umseitig angeführten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Kunden ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Kunden von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

2.2) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.

2.3) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch das DIZ. Bei Zahlungsverzug ist das DIZ berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Ausserdem ist das DIZ bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

2.4) Jedenfalls ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom DIZ nicht anerkannter Mängel.

3 Lieferung

3.1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des DIZ.

3.2) Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen vom DIZ entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Gewährleistung erlischt automatisch, sobald Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht vom DIZ bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. DIZ haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen.

4 Rücktritt

4.1) DIZ ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind, und dieser auf Begehren vom DIZ weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.

4.2) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche vom DIZ sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäss abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für vom DIZ erbrachte Vorbereitungshandlungen. DIZ steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

4.3) Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht vom DIZ zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für DIZ nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mässigungsrecht wird ausgeschlossen.

5 Haftung

5.1) DIZ haftet für Schäden ausserhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögenschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall der DIZ Server ausgeschlossen.

Bestimmungen für die Vertragsbedingungen, zwischen DIZ/Betreibern des PAGAN Email Protection Systems gegenüber Kunden

Die vom DIZ eingesetzte Antiviren- und Antispamsoftware ermöglicht es, den Datenstrom zum Kunden auf Virenfreiheit und Spaminhalte hin zu überprüfen. Erkannte Viren werden gelöscht, die entsprechenden Datenpakete unter "Quarantäne" abgespeichert oder unter Beifügung einer Warnung an den Empfänger weitergeleitet. Der Kunde erhält eine Mitteilung über jeden erkannten Virus. Erkannte Spam Mails werden nicht gelöscht sondern dem Empfänger speziell gekennzeichnet zugestellt und/oder in einem Speziellen Speicherbereich abgespeichert und können so vom Empfänger entsprechend gefiltert und/oder abgerufen werden. Die eingesetzte Software entspricht dem verfügbaren Stand der Technik bei der Bekämpfung von Computerviren und Spam Mails. Dennoch kann, insbesondere aufgrund der ständigen Neu- und Weiterentwicklung von Softwareviren eine vollständige Virenfreiheit bzw. ein vollständiger Schutz vor Virenbefall nicht garantiert werden. Im Falle des Neuauftretens unbekannter Viren oder Mutationen bestehender Virenarten, anderer Viren ähnlicher Programme und Programmteile ist das DIZ in Zusammenarbeit mit dem Softwarehersteller bemüht, unverzüglich geeignete Abhilfe zu schaffen. Eine Beschädigung oder Vernichtung von Datenbeständen des Kunden kann trotz grösstmöglicher Sorgfalt aber nicht ausgeschlossen werden.

Das DIZ haftet dem Kunden gegenüber daher nicht für jegliche Schäden, die durch das Eindringen von Viren, virenartiger Programme oder Programmteilen, Hacking oder dergleichen entstehen.

In allen Fällen ist die Haftung auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, beschränkt.

6 Software Bedingungen

6.1) Wird für den Betrieb von Anlagen oder Geräten (Hardware), die das DIZ geliefert hat, dem Benutzer Software überlassen, erhält der Benutzer das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen und zwar ausschliesslich zum Betrieb der jeweils vertragsgegenständlichen Hardware. Alle anderen Rechte an der Software sind dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne dessen vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Benutzer daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen.

7 Datenschutz und Sicherheit

7.1) Die Mitarbeiter vom DIZ unterliegen der Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Soweit für die Abrechnung unbedingt erforderlich, können Inhaltsdaten gespeichert werden. Über das technisch notwendige Mindestmass werden Inhaltsdaten jedoch nicht gespeichert und keinesfalls ausgewertet. DIZ ist berechtigt, Zugriffs-, Mengen- sowie Computervirenstatistiken zu führen.

7.2) DIZ ergreift alle technisch möglichen Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundenkonfigurationen zu schützen. DIZ haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und/oder sie verändern.

7.3) DIZ behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für PAGAN Email Protection System oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt vom DIZ überlicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.

8 Pflichten des Benutzers

8.1) Der Benutzer ist allein verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.

9 Lieferung von Software

9.1) DIZ übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet, und dass die Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert. Weiters übernimmt DIZ keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

10 Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

10.1) DIZ betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. DIZ übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

10.2) DIZ haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste vom DIZ zugänglich sind. Jeder Vertragspartner vom DIZ verpflichtet sich, bei der Nutzung der vom DIZ angebotenen Dienste und Datenleitungen die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer (Reseller) ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen.

10.3) Sonstige vereinbarte Leistungen an beigestellter Hard- und Software, (zB Installationen, Funktionserweiterungen etc) erbringt das DIZ in dem Ausmass, das unter den vom Vertragspartner beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. DIZ übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.

11 Sonstige Bestimmungen

11.1) Gerichtsstand ist Landeck.

11.2) Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

11.3) DIZ ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

11.4) Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 1 Monat geschlossen und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat. Ab Zuteilung der Zugangsdaten beginnt die Laufzeit des kostenlosen Testzeitraumes von 14 Tagen. Meldet der Auftraggeber den Service innerhalb des Testzeitraumes nicht ab, so geht der Vertrag in eine Vereinbarung mit unbestimmter Laufzeit über. Der kostenlose Testzeitraum kann nur 1 mal je Kunde gewährt werden. Kommt es zu einer erneuten Buchung des Dienstes durch den selben Auftraggeber, so ist der Vertragsbeginn der erste des Monats der Bereitstellung des Dienstes und der Vertrag geht sofort in eine Vereinbarung mit unbestimmter Laufzeit über. Die Kündigungsfrist entspricht derzeit 14 Tage zum Vertragsende.

12 Salvatorische Klausel

12.1) Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.
Trotz höchster Sorgfalt bei der Auswahl und Darbietung kann für dennoch enthaltene Fehler keine wie immer geartete Haftung übernommen werden.

Mitglied der Tiroler Wirtschaftskammer

Kontakt

Richard Zangerle, 6522 Prutz 352
EMail: info@tirol-lastminute.info